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   LSG Bayern, 04.12.2001 - L 18 U 142/01   

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https://dejure.org/2001,15631
LSG Bayern, 04.12.2001 - L 18 U 142/01 (https://dejure.org/2001,15631)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.12.2001 - L 18 U 142/01 (https://dejure.org/2001,15631)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - L 18 U 142/01 (https://dejure.org/2001,15631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Antrag auf Terminsverlegung wegen Erkrankung des Bevollmächtigten; Gewährung des rechtlichen Gehörs in der mündlichen Verhandlung; Unverschuldetes Nichterscheinen einer Partei; Unverhältnismäßige ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    SGVerfahren - Terminsverlegung - erheblicher Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2001 - L 18 U 142/01
    Bei ihrer Anwendung, insbesondere bei Ausfüllung der darin enthaltenen Ermessens- und Beurteilungsspielräume sind die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze zur Tragweite des Grundrechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz sowie das Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren zu beachten (Art. 19 Abs. 4 und Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz; BVerfG Beschluss vom 02.03.1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118, 125).

    Dazu gehört ferner, dass bei der notwendigen Abwägung des allgemeinen Interesses an Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung mit dem subjektiven Interesse des Rechtssuchenden an einem möglichst uneingeschränkten Rechtsschutz die betroffenen Belange angemessen zu gewichten sind und in Bezug auf die Auswirkung der Regelung auf den einzelnen Rechtssuchenden der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist (BVerfG Beschluss vom 02.03.1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118, 124 f).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2001 - L 18 U 142/01
    Zu diesen Grundsätzen gehört, dass sich der Richter nicht widersprüchlich verhalten darf und allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet ist (BVerfG Beschluss vom 26.04.1988 - 1 BvR 669, 686, 687/87 - BVerfGE 78, 123, 126 mwN).
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2001 - L 18 U 142/01
    Da bereits durch die Ablehnung des ersten Verlegungsantrages vom 07.03.2001 der Bevollmächtigten des Klägers eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu besorgen war, kann es dahingestellt bleiben, ob der am 08.03.2001 eingegangene wiederholte Antrag auf Terminsverlegung - bei umgehender Vorlage des Fax an den Richter - hätte Berücksichtigung finden müssen (vgl hierzu BSG Urteil vom 16.11.2000 Az B 4 RA 122/99 B).
  • BGH, 28.04.1958 - III ZR 43/56

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2001 - L 18 U 142/01
    Die Einarbeitungszeit muss mithin so geräumig bemessen sein, dass der andere Anwalt neben der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner bereits übernommenen Mandate noch Gelegenheit findet, auch den übernommenen neuen Prozess-Stoff zu bearbeiten (Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 09.12.1983 - 4 C 44/83 - NJW 1984, 882; BGH Urteil vom 28.04.1958 - III ZR 43/56 - BGHZ 27, 163, 167).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.83

    Sachbearbeitender Anwalt - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwaltssozietät -

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2001 - L 18 U 142/01
    Die Einarbeitungszeit muss mithin so geräumig bemessen sein, dass der andere Anwalt neben der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner bereits übernommenen Mandate noch Gelegenheit findet, auch den übernommenen neuen Prozess-Stoff zu bearbeiten (Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 09.12.1983 - 4 C 44/83 - NJW 1984, 882; BGH Urteil vom 28.04.1958 - III ZR 43/56 - BGHZ 27, 163, 167).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten -

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2001 - L 18 U 142/01
    Die mündliche Verhandlung verfolgt den Zweck, im Gedankenaustausch zwischen dem Gericht und den Beteiligten den Streitstoff erschöpfend zu erörtern; sie ist die umfassendste Form der Gewährung rechtlichen Gehörs (BSG Urteil vom 22. September 1977 - 10 RV 79/76 - BSGE 44, 292 = SozR 1500 § 124 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 22/98 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren bei Ablehnung

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2001 - L 18 U 142/01
    Wird daher nach dem in § 124 Abs. 1 SGG enthaltenen Grundsatz aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden, muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftsätzlichen Äußerung und Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit gegeben werden, ihren Standpunkt in der mündlichen Verhandlung darzulegen (BSG Urteil vom 22.09.1999 B 5 RJ 22/98 R unter Verweisung auf BSG-Rechtsprechung).
  • BVerwG, 26.04.1985 - 6 C 40.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verhandlung in Abwesenheit des

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2001 - L 18 U 142/01
    Bei fortdauernder Notwendigkeit, den Kläger persönlich zu hören und es ist nicht ersichtlich, warum diese Notwendigkeit entfallen sei, hätte das Gericht schon aus diesem Grund die Verhandlung verlegen oder vertagen müssen (BVerwG Urteile vom 26.04.1985 - 6 C 40/82 - NJW 1986, 2897, 2898).
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